Kastration an Papageien?

Kastration von Papageien zur Beeinflussung unerwünschten Verhaltens
Hermann Kempf, Tierärztliche Praxis für Exoten, Augsburg

In den letzten Jahren hört man vermehrt über die Kastration von Papageien im Rahmen der Verhaltenstherapie. Dabei soll beim männlichen Tier das Aggressionspotential reduziert werden und beim weiblichen Tier das Brutverhalten abgestellt werden. Beides sind grundsätzlich Faktoren, die zum Automutilationsverhalten (z.B. Rupfen) oder zum verstärkten Revierverhalten (z.B. Aggression gegenüber Besitzer) beitragen. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – es nicht auslösen! Deshalb mehren sich zunehmend die Beschwerden von Besitzern, denen zur Kastration geraten wurde und deren Grundprobleme offensichtlich nicht gelöst wurden. Dazu kommen noch zahlreiche Vögel, die in der Folge des operativen Eingriffs schwerwiegende gesundheitliche Probleme haben. Es ist also an der Zeit, einige Fakten objektiv zu beleuchten.

Goldbugpapagei (Poicephalus meyeri) mit ausgeprägtem Rupfverhalten.

Eine Kastration (Entfernung von Hoden oder Eierstock), sowie die Sterilisation (Durchtrennen von Samenleiter oder Legedarm) sind fachlich einer Amputation gleichzustellen, wie im Übrigen auch das Schneiden von Federn. Die Amputation von Organen regelt in Deutschland der §6 des Tierschutzgesetzes. Dieses Gesetz verbietet grundsätzlich die Amputation und erlaubt es in wenigen Ausnahmen. Bezüglich einer Kastration wären das §6(1)1a, der eine individuelle tiermedizinische Indikation zulässt und §6(1)5 zur Vermeidung unkontrollierter Fortpflanzung und eine Unfruchtbarmachung ist erlaubt – soweit keine tiermedizinischen Bedenken entgegenstehen – um, eine weitere Nutzung oder Haltung des Tieres zu ermöglichen. Die individuelle tiermedizinische Indikation ist beispielsweise gegeben, wenn ein Hoden- oder Ovarialtumor vorliegt. Das Thema unkontrollierte Fortpflanzung ist für Vögel irrelevant, da alle Arten Eier legen und eine Brutunterbrechung technisch möglich ist und keine Amputation notwendig macht. Bleibt also die Ausnahme zur Unfruchtbarmachung, um eine weitere Haltung möglich zu machen. Hier schiebt der Gesetzestext explizit die Formulierung „soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen“ ein. Das kastrieren von Papageien wäre also erlaubt, wenn es keine tiermedizinischen Bedenken gibt und wenn es notwendig ist, um eine weitere Haltung zu ermöglichen. Beide Punkte sind nicht erfüllt.

Dieses Goffinkakadu-Weibchen (Cacatua goffiniana) zeigt deutliche röntgendichte Narben nach erfolgter Kastration und rupft weiterhin unbeeinträchtigt. In diesem Fall erfolgte die Kastration vor Eintritt in die Geschlechtsreife und das Rupfverhalten trat erst später auf.

Technisch gibt es zwei Wege, eine Kastration durchzuführen. Mittel der Wahl (z.B. beim Tumorgeschehen) ist ein Zugang über die Flanke. Dabei werden zwei Rippen durchtrennt, um an die darunterliegenden Hoden oder den Eierstock zu kommen. Beim Männchen muss hierzu sowohl links als auch rechts der Eingriff durchgeführt werden. Beim Weibchen reicht die linke Seite, da Papageien in der Regel nur den linken Eierstock besitzen. Sowohl Hoden als auch Eierstock besitzen ein sehr kurzes Blutgefäß, das diese versorgt und bei der Entfernung der Organe muss dieses Gefäß zuverlässig abgebunden werden, um ein Verbluten zu vermeiden. Das ist oft anatomisch nicht so leicht und das intraoperative Verbluten gehört deshalb zu den Risiken, die der Tierarzt vor einem solchen Eingriff anspricht. Das führte dazu, dass man beispielsweise bei Wellensittichen mit Hodentumoren heute kaum noch operiert, sondern lieber Hormonimplantate setzt. Diese unterdrücken das Tumorwachstum über Jahre und vermeiden das Risiko des Verblutens. Und schlussendlich ist das auch ein Grund, der zur Entwicklung der zweiten Methode geführt hat – der endoskopischen Kastration mittels Laser. Was nach minimalinvasiver Hightech-Medizin klingt ist alles andere als minimalinvasiv. Der Eingriff birgt verschiedene erhebliche Risiken, sowohl während der Operation als auch postoperativ. Während des Eingriffs kann es zu Verpuffungen im Vogelkörper kommen. Zu Narkosezwecken wird der Vogel mit einem Inhalationsanästhetikum versorgt, dass von reinem Sauerstoff getragen wird. Die Hitze an der Laserspitze reicht aus, um eine Gasexplosion auszulösen. Wenn der Vogel dies überlebt, hat er nachhaltige Schäden. Kommt es nicht zur Explosion, kommt es in der Regel zu großflächigen Verbrennungen und Vernarbungen, die nicht selten benachbarte Organe (Nebenniere, Niere, Ischias) beeinträchtigen. Die viel größeren Probleme bereiten allerdings die Langzeitfolgen. Der Rauch, der beim Verbrennen von Hoden und Eierstöcken entsteht kann nicht abziehen und lagert sich in den nahe liegenden Luftsäcken und der Lunge ab. Dort begünstigen die Rußpartikel – nicht anders als im Raucherhaushalt – die Bildung von Aspergillus-Granulomen. Wir sehen vermehrt Vögel, die innerhalb kurzer Zeit nach der Kastration entsprechende Beschwerden entwickeln. Die zum Teil riesigen Granulome lassen sich in der Regel nicht rein medikamentös behandeln und sind oft für eine chirurgische Entfernung viel zu groß. Fasst man diese Komplikationen zusammen, muss man das durchaus „tierärztliche Bedenken“ nennen. Bezugnehmend auf §6 des Tierschutzgesetzes bedeutet dies, dass eine Ausnahme auch nicht möglich ist, wenn eine weitere Haltung nur so gewährleistet werden könnte.

Der Zeitaufwand unterschiedlicher Verhaltensmuster unterscheidet sich maßgeblich in der Natur und in der menschlichen Obhut. Ein wichtiger Schlüssel zur Optimierung der Zeitbudgets für die einzelnen Verhaltenskomplexe ist die richtige Ernährung.

Was bleibt also, wenn die Verhaltensauffälligkeiten die Lebensqualität von Vogel und/oder Besitzer deutlich einschränken? Resignation? Abgabe? Euthanasie? Grundsätzlich gilt, dass alle entsprechenden Auffälligkeiten aus der Aufzucht, Haltung oder Sozialisation des Vogels basieren. Davon lassen sich Aufzuchtfehler – wie Handaufzucht von Einzeltieren – nicht rückgängig machen, aber man kann grundsätzlich darauf verzichten. Und auch entsprechend fehlgeprägte Tiere, können mit der nötigen Erfahrung und mit entsprechender Gruppenhaltung gut resozialisiert werden. Können die Haltungsform oder die Gruppenzusammensetzung als Auslöser für das unerwünschte Verhalten ausgemacht werden, dann sind diese Faktoren abzustellen. Auch wenn das bedeutet, dass man als Halter einsehen muss, dass man eigentlich gar nicht die Möglichkeiten hat, diese Tiere richtig zu halten. Aber vieles lässt sich auch mit einem schmalen Geldbeutel und in einer kleinen Wohnung deutlich optimieren. Viele Probleme lassen sich häufig schon durch bessere Fütterung abstellen. Papageien verbringen in der Natur rund 80% ihrer Aktivitätsphase mit Nahrungssuche und Nahrungsaufnahme. Das geht nur mit kalorienarmer Grünfütterung. Die meisten Papageien in menschlicher Obhut werden mit Körnern und Obst gemästet und brauchen keine 20% Ihrer Tageszeit für den Nahrungserwerb. Entsprechend bleibt viel Freizeit für weitere Verhaltensmuster, zu denen Revierverteidigung, Paarbindungsverhalten und Gefiederpflege gehören. Ist dafür reichlich Zeit vorhanden, kann es exzessiv betrieben werden. Ist der Vogel stattdessen mit Nahrungserwerb beschäftigt, gehen diese Verhaltensmuster zwangsläufig auf ein natürliches Maß zurück. Nicht alle verfestigten Probleme lassen sich so lösen, aber eine Ernährungsoptimierung muss immer fester Bestandteil einer Therapie sein. Andere Probleme brauchen schlichtweg tägliches Training. Hier sind sicherlich routinierte Vogeltrainer gefragt, die einem da mit Rat und Tat zur Seite stehen. Den guten Vogeltrainer erkennt man schon daran, dass er Sie niemals zu eine Straftat (Kastration) verleiten wird, da es für alle Probleme bessere Lösungen gibt. Und schlussendlich muss man auch die Einsicht haben, dass nicht jeder einen Papagei halten kann, nur weil er das gerne möchte. Leider gibt es dafür in Deutschland auch kein vernünftiges Lösungsangebot. Während die Auffangstation für Reptilien mittlerweile zwar auch Säugetiere aufnimmt, landen Papageien leider noch viel zu häufig in nicht spezialisierten Tierheimen oder bei bemühten Privatpersonen, die in der Regel keine Quarantäne gewährleisten können, bzw. aufwendige Routineuntersuchungen schlichtweg nicht finanzieren können. Statt über Kastration nachzudenken, sollten wir uns viel mehr darum sorgen, dass der Titel „Papageientrainer“ oder „Verhaltensberater Papagei“ standardisiert wird und dass eine professionelle, wissenschaftlich geleitete Anlaufstelle für Abgabetiere geschaffen wird.

Hermann Kempf hat jahrelang an zahlreichen Stellen mit Zoo-, Wildtieren und exotischen Heimtieren gearbeitet, bevor er sich 2013 mit der Tierärztlichen Praxis für Exoten in Augsburg selbstständig gemacht hat. Er war unter anderem Leiter der Klinik für Greif-, Wild-, Zier- und Zoovögel an der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische an der LMU München. Er war jahrelang stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Zootier-, Wildtier- und Exotenmedizin. Er ist heute im Vorstand der Sektion Exoten der ÖGT, sowie EAZA-Consultant-Vet für Limikolen. Er berät international Zoos in der tiermedizinischen Versorgung von Vogelpatienten und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen. Weitere Infos unter www.exotenpraxis-augsburg.de

Anschrift des Verfassers:

Tierärztliche Praxis für Exoten
Neuburgerstr. 30
86167 Augsburg
www.exotenpraxis-augsburg.de

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